Verpflegungsmehraufwendungen 2023
Grundsätzlich gilt: Mitarbeiter, die im Rahmen einer geschäftlichen oder dienstlichen Tätigkeit reisen, haben Anspruch auf Leistungen zur Deckung der Verpflegungskosten. Pauschalbeträge für zusätzliche Verpflegungskosten werden allgemein als Reisekostenpauschale bezeichnet. Sie dienen zum Ausgleich der Verpflegungskosten auf Dienstreisen. Da die anfallenden Verpflegungskosten in der Regel höher sind als bei einer Verpflegung zu Hause, werden die Pauschalen an die Lebenshaltungskosten im jeweiligen Zielland angepasst.
Ab 01.01.2023 steigen die Pauschalen für Reisekosten im Ausland. Die Reisekostenpauschalen für Inlandsreisen erhöhen sich nicht. Hier gelten dieselben Werte wie schon 2021 und 2022.
Die Werte für Inlandsreisen:
- Mehr als 8 Stunden: 14 €
- Ab 24 Stunden: 28 €
- An- und Abreisetag: 14 € pro Tag
Die Pauschalen für alle Länder finden Sie im Schreiben des Bundesfinanzministeriums zur „Steuerlichen Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 1. Januar 2023″.
Sachbezugswerte 2023
Der Monatswert für Verpflegung wird ab 1.1.2023 auf 288 Euro angehoben werden. Damit sind für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten
- für ein Frühstück 2,00 Euro
- für ein Mittagessen 3,80 Euro
- für ein Abendessen 3,80 Euro
je Kalendertag anzusetzen. Der Gesamtwert pro Tag für Verpflegung liegt demnach bei 9,60 Euro.