Wenn Sie beruflich unterwegs sind, steht Ihnen, je nach Land bzw. Stadt und Dauer der Geschäftsreise, ein gewisser Betrag steuerfrei zur Verfügung, der sogenannte „Verpflegungsmehraufwand“. Damit soll der Mehraufwand, den Sie haben, wenn Sie sich unterwegs verpflegen, steuerlich ausgeglichen werden.
Diese Pauschbeträge werden auch „Verpflegungspauschale“ oder „Tagespauschale“ genannt. Das Bundesfinanzministerium legt diese und weitere Regelungen für die Abrechnung für beruflich veranlasste Geschäftsreisen mindestens einmal im Jahr erneut fest. Diese Änderungen sind für eine korrekte Reisekostenabrechnung zu berücksichtigen.
Wenn Sie Ihre Geschäftsreise mit dem entsprechenden Zielort eingeben, setzt Spesenfuchs automatisch die korrekten Tages- und Übernachtungspauschalen ein und erspart Ihnen falsche Reisekostenabrechnungen bzw. langwierige Recherchen nach den korrekten Werten.